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Das bewegt uns.

Einblicke

Spannendes aus unserer Praxis, der Forschung und wichtige Informationen.

Hier finden Sie Nützliches und Informatives rund ums Tier. Wir bemühen uns, Ihnen aktuelle Entwicklungen und News auf dieser Seite zu präsentieren.


Dokumente zum Download


Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer,

hier finden Sie Dokumente zum Download.

Ihr Team der Tierarztpraxis Gerhold

 

Patientenaufnahmeformular

 

Narkose-/Operationseinverständnis





News

Medikamentenabgabe


Liebe Kund:innen, 

nehmen Sie sich einen Moment Zeit, die Informationen zu lesen. Gerne wollen wir ein wenig aufklären, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wir als Tierärzte stellen eine Ausnahme zum in Deutschland herrschenden Apothekenmonopol dar.

Das tierärztliche Dispensierrecht hat folgende Vorteile für Sie als Kunde:

  • Wir können Ihnen zeitnah eine Therapiemöglichkeit bieten, was im fortgeschrittenen Krankheitsfall für das Tier sehr wichtig ist und einen zusätzlichen Gang zur Apotheke für Sie in der Regel nicht notwendig macht
  • Durch den kurzen Vertriebsweg über den Tierarzt sparen Sie sich als Tierhalter Zeit und Geld
  • Die ordnungsgemäße Anwendung und Behandlung des Tieres sowie auch der Behandlungserfolg wird durch uns kontrolliert.


Die Medikamente werden grundsätzlich in Apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente und frei verkäufliche bzw. Zusatzpräparate aufgeteilt.

Bitte beachten Sie, dass eine Rücknahme von Medikamenten nur zur Vernichtung erfolgen kann, eine Erstattung ist nicht zulässig und kann für den Tierarzt strafrechtliche Konsequenzen haben.

Apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente:

Hierzu sind die Vorschriften in Deutschland über das Arzneimittelgesetz und die Tierärztliche Hausapothekenverordnung gesetzlich geregelt. Preise werden über die Arzneimittelpreisverordnung festgelegt.

Die Abgabe oder das Rezeptieren von (teilweise kostengünstigeren) Humanpräparaten ist nicht gestattet, solange es ein zugelassenes tiermedizinisches Präparat gibt – dies gilt auch für die Umwidmung eines Präparates zwischen zwei verschiedenen Tierarten.

Zudem ist der Versand verschreibungspflichtiger Medikamente verboten.

Arzneimittelgesetz

§43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte:

(1) Arzneimittel (...), die (...) nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheke freigegeben sind, dürfen (...) für den Endverbrauch nur in Apotheken (...) in Verkehr gebracht werden.

(4) Arzneimittel (...) dürfen ferner im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben (...) werden.

Tierärztliche Hausapothekenverordnung

§12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte:

(1) Arzneimittel, die (...) apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren (...) abgegeben werden.

(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatz 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft 1. die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind.

Hieraus ergibt sich, dass wir Ihnen nur Medikamente abgeben dürfen, wenn ihr Tier bei uns in Behandlung ist.

Prophylaktische Medikamente wie Wurmkuren und andere Antiparasitika dürfen Sie sich auch ohne weiteren Besuch ihres Tieres abholen, wenn ihr Tier mindestens einmal jährlich bei uns vorstellig ist.

Dauermedikamente oder Wiederholungsrezepte

Zum Wohle Ihres Tieres sind aufgrund der chronischen Erkrankungen regelmäßige Kontrollen notwendig. Je nach Erkrankung liegt es im Ermessen des behandelnden Arztes, wie oft diese erfolgen müssen.

Wenn wir es nicht anders mit Ihnen vereinbaren, dürfen Sie sich bis zu einem Jahr die Dauermedikamente oder Wiederholungsrezepte abholen. Danach vereinbaren Sie bitte wieder einen Termin mit ihrem Tier.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis

 

Ihr Team der Tierarztpraxis Gerhold GbR.




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News

NEU: Vetscan Imagyst


Liebe PatientenbesitzerInnen,


Dank Zoetis  und des neuen VETSCAN IMAGYST, konnten wir unser Labor nochmals erweitern und verbessern. Mithilfe von künstlicher Intelligenz und moderner Technik ermöglicht der IMAGYST uns eine schnelle und genaue Auswertung von Kotproben.

Innerhalb weniger Minuten steht uns das Ergebnis inklusive Dokumentation mit Bildern zur Verfügung. 

Neben den üblichen Kotuntersuchungen auf Parasiten sind wir nun auch in der Lage, eine Eizahlzählung mittels McMaster-Verfahren durchzuführen. Gerade bei der selektiven Entwurmung von Pferden ist dies von besonderer Relevanz.

Der IMAGYST bietet uns neben Kotuntersuchungen, auch die Möglichkeit zytologische Präparate von Spezialisten auswerten zu lassen, ohne die Proben aufwändig verschicken zu müssen. Hier erzielen wir gleichwertige Ergebnisse in kürzerer Zeit. 

Wir freuen uns über die Innovation und die Möglichkeit, Ihnen eine erweiterte und schnellere Diagnostik für Ihr Tier anbieten zu können. 

 

Ihr Team der Tierarztpraxis Gerhold GbR.

Bild: Zoetis US
https://www.youtube.com/watch?v=lVxRfYw8zEA
 

 





News

Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte


Liebe PatientenbesitzerInnen,

 
im Mai 2022 hat das Bundeskabinett die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beschlossen. Die Neufassung wurde vom Bundesrat beschlossen und wird im November 2022 in Kraft treten. Hiermit kommt es erstmals seit 1999 zu einer umfassenden Erneuerung der GOT. 

Was ist die GOT ?


•    Die GOT regelt gesetzlich bindend die Preise für tierärztliche Leistungen. Hier sind Einzelleistungen erfasst und mit einem Mindest- und Maximalpreis (1-facher bis 3-facher Satz) aufgeführt. Zudem regelt die GOT zusätzliche Faktoren wie beispielsweise Anfahrtskosten, Notfallgebühr, etc… . 

Wieso diese Änderungen ? 

Es gibt unterschiedliche Gründe für die Anpassung der GOT. 

•    Die GOT ist veraltet. Viele Einzelleistungen sind in der GOT gar nicht erst erfasst, weil es diese vor 23 Jahren (1999) noch gar nicht gab. Zudem hat sich die Tiermedizin in den letzten zwei Jahrzehnten massiv entwickelt und befindet sich in vielen Bereichen auf dem Niveau der Humanmedizin. 

•    Allein in den letzten 10 Jahren haben sich die Kosten für einen tierärztlichen Betrieb um 21,9% erhöht, welche nicht mehr durch die aktuelle GOT gedeckt werden können

(Studie: Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) BMEL) 

•    Die Anzahl der niedergelassenen Tierärzte ist deutlich gesunken, da die Kosten für eine Praxis nicht mehr getragen werden können. 

Was verändert sich ?

Neben neu erfassten Einzelleistungen kommt es zu preislichen Veränderungen der bereits bestehenden Leistungen. Hierbei gibt es in 14% der Fälle zwar eine Preissenkung, in den restlichen 86% jedoch eine Preiserhöhung. Folglich werden daher die Kosten für den Tierhalter merklich steigen.

Was kann ich als Tierhalter machen ? 

Gerade in Notfallsituationen können schnell hohe Kosten auf Sie zukommen. Es gibt sowohl für uns als auch für Sie nichts Schlimmeres, als das ihrem Tier keine optimale medizinische Versorgung geboten wird, weil die Kosten nicht zu stemmen sind. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, um vorzubeugen.

•    Krankenversicherung abschließen! 
Leider ist das System der Tierkrankenversicherungen in Deutschland nicht so weit fortgeschritten wie im restlichen europäischen Ausland, aber mit einer Versicherung kann ich als Tierhalter meine Kosten reduzieren. Zu empfehlen sind OP-Versicherungen, gerade bei der Neuanschaffung von Jungtieren. Im Notfall können hier schnell mehrere tausend Euro auf den Tierhalter zukommen. Mittlerweile gibt es immer mehr Versicherungsanbieter die auch Vollversicherungen anbieten und Leistungen wie Impfungen, Parasitenvorsorge oder Blutuntersuchungen abdecken. Da auch internistische Notfälle schnell hohe Kosten verursachen können ist eine Vollversicherung absolut zu empfehlen. 

 Um sich hier besser orientieren zu können, hilft die EisbaumTabelle. Diese ist aktuell leider nur für Hunde verfügbar. Alternativ helfen Vergleichsportale oder die Stiftung Warentest. 

•    Anlegen eines Sparkontos. Wenn Ihr Tier nicht versichert ist, oder von einer Versicherung nicht mehr angenommen wird, empfiehlt es sich ein Sparkonto anzulegen. Hier können Sie, wann immer es möglich ist, einen kleinen Betrag einzahlen und haben für eventuelle Notfallsituationen ein finanzielles Polster für Ihr Tier.  Jedoch sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass schnell mehrere tausend Euro notwendig sein können.

Auch unsere Preise werden zwangsläufig ansteigen und wir hoffen wir konnten Ihnen erklären, wie dieser Anstieg zustande kom           Vielen Dank für Ihr Verständnis 
Ihr Team der Tierarztpraxis Gerhold GbR.

 





News

Coronamaßnahmen


Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer,

aufgrund unserer Räumlichkeiten und des engen und vielfältigen Kundenkontakts sowie der Vielzahl an Patienten, haben wir uns dazu entschlossen von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und bestehen weiterhin auf das Tragen einer

medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske.

Wir bitten Sie um die Einhaltung der von uns vorgegebenen Maßnahmen.

Das Team der Tierarztpraxis Gerhold bemüht sich seit Beginn der Pandemie darum die Betreuung für Ihr Tier aufrechtzuerhalten. Bitte unterstützen Sie uns dabei unsere Mitarbeiter zu schützen, damit wir auch weiterhin für Sie und Ihr Tier da sein können.  

 

  • Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
  • Tragen Sie jederzeit einen medizinischen/FFP2 Mund-Nasen-Schutz. Bei Erkältungssymptomen bitten wir Sie auf Ihren Besuch zu verzichten, oder eine andere Person zu beauftragen.
  • Bitte betreten Sie die Praxis nur einzeln und kommen Sie zu Ihrem Termin allein.
  • Für Katzen- und Kleintierbesitzer: Da wir die Kapazitäten unseres Wartezimmer aktuell nicht voll nutzen können, besteht die Möglichkeit, dass Sie uns Ihr Haustier  bereits beim Anmelden übergeben. Wir bringen es während der Wartezeit ruhig und warm auf unserer Station unter.
  • Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Termin bei uns positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden,
    bitten wir Sie um Nachricht.

Wir möchten uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanken und wünschen Ihnen alles Gute. 
Bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Tierarztpraxis Gerhold





News

Therapie von Mastzelltumoren beim Hund mit Tigilanoltiglat – Erfahrungen mit besonderen Fällen


Im Folgenden finden Sie eine Veröffentlichung unserer Kollegin Mag. med. vet. Isabelle Devillers, in Zusammenarbeit mit Frau Dr. Laura Meyer (Virbac Tierarzneimittel GmbH), im Rahmen ihrer Fachtierarztausbildung. 

Wir freuen uns ihre Publikation hier darstellen zu können. Der Artikel erschien am 03.06.2021 in einer Sonderausgabe der Fachzeitschrift KLEINTIERMEDIZIN

 

Mastzelltumore sind die häufigsten Hauttumore bei Hunden und werden dementsprechend vielfach in der Kleintierpraxis diagnostiziert (Brodey, 1970; Bostock, 1986). Neben den gängigen Therapie-Verfahren kann seit einigen Monaten auch auf die intratumorale Injektion von Tigilanoltiglat zurückgegriffen werden (Horn, 2021). Dabei wird nach einer initialen Entzündungsreaktion eine hämorrhagische Nekrose hervorgerufen. Das Tumorgewebe löst sich üblicherweise nach einigen Tagen aus dem gesunden Gewebe heraus und die entstehende Wundhöhle schließt sich zügig mittels sekundärer Wundheilung (EMA, 2021). Im Folgenden werden die Erfahrungen bei vier besonderen Fällen beschrieben: ein Hund mit Rezidiv nach einmaliger chirurgischer Versorgung; ein Hund mit relativ großer Wundbildung nach der Injektion und einer mit besonders kleiner, sowie ein Hund, der insgesamt drei Injektion für den vollständigen Therapierfolg benötigte.

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News

Aktuelle Informationen Equines Herpesvirus



Equines Herpesvirus (EHV)

Equine Herpesviren können bei hochtragenden Stuten Aborte auslösen, aber auch bei nicht tragenden Pferden zu Atemwegsinfektionen und Erkrankungen des Nervensystems führen. Die Übertragung des EHV erfolgt in der Regel durch direkten Kontakt der Tiere (Tröpfcheninfektion). Menschen können nicht am Pferdeherpesvirus erkranken.
Wie für Herpesviren typisch, scheiden infizierte Tiere das Virus besonders in Stresssituationen oder bei einer Schwäche des Immunsystems aus. Nach einer recht kurzen Inkubationszeit von 12 bis 48 Stunden tritt Fieber auf. Danach können sich Symptome wie Husten oder Nasenausfluss entwickeln. Stuten können vor allem im letzten Drittel der Trächtigkeit Fehlgeburten erleiden. Eine Infektion kann aber auch unbemerkt bleiben - je nach Aggressivität des Virus-Stammes.
 

Pferdehalter können Ihre Tiere durch einige Maßnahmen jedoch selbst schützen, vor allem durch eine Impfung. Wichtig ist dabei, dass alle Pferde eines Stalles geimpft sind und nicht nur einzelne Tiere, denn auch geimpfte Pferde können das Virus übertragen.

Bezüglich weiterer Informationen und der aktuellen Verfügbarkeit von Impfstoff melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der hohen Nachfrage zu längeren Wartezeiten bei Impfterminen kommen kann.

Die StIKo Vet empfiehlt die EHV-Impfung seit vielen Jahren als Core-Vakzinierung. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat eine Herpes-Impfpflicht beschlossen. Ab Januar 2023 müssen alle Turnierpferde in Deutschland gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) geimpft sein. Daneben gibt es Verbände, die den Nachweis eines Impfschutzes gegen EHV fordern: Die Impfung gegen Herpes-Virus-Infektionen ist in Vollblutgestüten seit vielen Jahren Pflicht. Zudem hat der Deutsche Galopp e.V. beschlossen, dass ab sofort (05.03.2021) auch alle Galopprennpferde gegen EHV geimpft sein müssen. Neben der medizinischen Notwendigkeit ergeben sich aus solchen Auflagen zusätzliche Gründe, weshalb das Impfregime nicht unterbrochen werden sollte.


Weitere wirksame Schutzmaßnahmen sind das Vermeiden von Kontakten zu Pferden aus anderen Ställen, zum Beispiel auf Pferdesportveranstaltungen oder Pferdemärkten. Auch allgemeine Hygienemaßnahmen, wie die individuelle Verwendung von Putzzeug, Wassereimern, Trensen und Sätteln werden empfohlen.
Zur Vermeidung der Übertragung der Infektion von Tier zu Tier sollten sich auch Menschen nach dem Kontakt mit Pferden waschen und die Kleidung und das Schuhwerk wechseln, bevor sie einen anderen Pferdebestand betreten.
 

– Landesuntersuchungsamt RLP https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/lexikon/lexikon-e/equines-herpesvirus/





News: Weniger Wartezeiten für Sie.

Wir bieten ab jetzt eine reine Terminsprechstunde an!


Kleintiere

Terminsprechstunden Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung:

Telefon: 06130 – 1401


Für Kleintier-Notfälle
nach 19:00 Uhr und am Wochenende wenden Sie Sich bitte an eine der umliegenden tierärztlichen Kliniken:
 
Kleintierklinik Bretzenheim
In den Zehn Morgen 4
55559 Bretzenheim
Telefon 0671-33264

Tierklinik Hofheim
Katharina-Kemmler-Str.7
65719 Hofheim am Taunus
Telefon 06192-290290

Baab-Kleintierzentrum Alzeyer Kreuz
Albiger Str. 1
55232 Alzey
Telefon: 06731-3232

 

Pferde- und Großtier-Fahrpraxis

Mobile Vorort-Besuche nach telefonischer Terminvereinbarung:

Telefon: 06130 1401

Montag bis Freitag
7:00 Uhr – 19:00 Uhr

Unseren Notdienst für Pferde- und Großtiere erreichen Sie nach 19:00 Uhr und am Wochenende unter der Telefonnummer:
 
Telefon 0172 2641401





News

Stechmücken übertragen West-Nil-Virus – Höfken empfiehlt Impfung von Pferden und Ponys


"Schützen Sie Ihre Tiere vor einer Erkrankung mit dem West-Nil-Virus durch eine rechtzeitige Impfung noch vor Ende April, ehe die Mücken-Saison beginnt", ruft Umweltministerin Ulrike Höfken alle Halterinnen und Halter von Ponys, Pferden und Equiden auf, vor allem, wenn diese mit ihren Tieren reisen, etwa zu Turnieren.

 

Das Virus wird durch Stechmücken übertragen. Eine Infektion findet über Blut statt, also wenn eine infizierte Mücke ein Tier oder einen Menschen sticht. Das West-Nil-Fieber kommt in zahlreichen Regionen der Welt vor, seit vergangenem Jahr auch verstärkt in Deutschland, vor allem in den östlichen Teilen. Klimawandelbedingt ist die Mückensaison immer länger, daher steigt auch die Verbreitung.

Insgesamt wurden seit dem ersten Fall Mitte 2018 in Deutschland rund 100 Nachweise von West-Nil-Virus gemeldet, davon über 35 Prozent bei Pferden, am meisten davon betroffen sind Vögel. Seit Ende 2019 gibt es auch die ersten Fälle, bei denen Menschen an dem Virus erkrankt sind. Bei Vögel und Pferden besteht eine Anzeigepflicht nach Tierseuchenrecht. Beim Menschen besteht eine Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Bisher gibt es keine Nachweise von West-Nil-Virus in Rheinland-Pfalz - weder bei Vögeln, Pferden noch bei Menschen.

Die Krankheit äußert sich beim Menschen mit grippeähnlichen Symptomen, in den meisten Fällen werden aber bislang keine Krankheitssymptome gezeigt. Dies gilt auch für infizierte Pferde, bei denen jedoch rund acht Prozent erkranken. Der Krankheitsverlauf geht mit einer hohen Sterblichkeit bei Tieren von 30 bis 50 Prozent einher. Symptome sind oft Hirn- oder Hirnhautentzündungen mit deutlichen zentralnervösen Ausfallerscheinungen wie Stolpern, allgemeine Schwäche, Muskelzittern und Lähmungen bis zum Festliegen der Tiere. Überlebende Pferde zeigen häufig bleibende Schäden. Eine spezifische Behandlung gibt es nicht, nur eine symptomatische Therapie ist möglich. Ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Symptomen kann jedoch mit einer rechtzeitigen Impfung erreicht werden. Impfstoffe für Vögel und Menschen existieren nicht.

Ministerin Höfken fordert daher alle Halterinnen und Halter von Pferden und Ponys auf, die Impfhilfe der rheinland-pfälzische Tierseuchenkasse in Höhe von 10 Euro zu nutzen und so dazu beizutragen, dass sich das Virus nicht weiterverbreitet und Menschen und Tiere nicht an der Erkrankung leiden müssen. Die Impftierärztinnen und -ärzte können den Impfzuschuss demnächst über das Web-Portal der Tierseuchenkasse für dort registrierte Pferdehalter beantragen.
 
Hintergrund: Verbreitung des Virus über Wildvögel

Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass das Virus in Deutschland überwintern konnte und sich weiter ausbreiten wird, denn Wildvögel stellen das natürliche Virusreservoir dar. Während einige Vogelarten zumeist nicht erkranken, sind andere hochempfänglich für den West-Nil-Virus und entwickeln eine deutliche klinische Symptomatik, meistens neurologischer Art, bis hin zu Todesfällen.

In Deutschland betroffene Wildvogelarten sind unter anderem Blau- und Kohlmeise, Habicht, Sperling und Uhu. Bei den Zoovögeln waren es zum Beispiel Andenflamingo, Bartkauz, Gebirgslori, Inka-Seeschwalbe, Japanmöwe, Pelikan, Prachtreiher und Schnee-Eule.

Hinweis
Halterinnen und Halter von Pferden, Ponys und sonstigen Equiden sind übrigens verpflichtet, sich bei ihrem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse in Rheinland-Pfalz anzumelden.

 

Weitere Infos:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/west-nil-virus/
http://www.tierseuchenkasse-rlp.de/de/startseite/

Infos zur Erkrankung am West-Nil-Fieber bei Menschen stellt das Robert-Koch-Institut zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/W/WestNilFieber/West-Nil-Fieber_Ueberblick.html




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